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   VG Meiningen, 11.06.2007 - 6 D 60002/04.Me   

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https://dejure.org/2007,30997
VG Meiningen, 11.06.2007 - 6 D 60002/04.Me (https://dejure.org/2007,30997)
VG Meiningen, Entscheidung vom 11.06.2007 - 6 D 60002/04.Me (https://dejure.org/2007,30997)
VG Meiningen, Entscheidung vom 11. Juni 2007 - 6 D 60002/04.Me (https://dejure.org/2007,30997)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürDG § 11 Abs 1; ThürDG § 12 Abs 4; ThürDG § 21; ThürDG § 59 Abs 1; ThürDG § 81 Abs 1 Satz 1; ThürDG § 82 Abs 1; ThürBG § 57 Satz 2; ThürBG § 57 Satz 3
    Disziplinarrecht der Landesbeamten; disziplinarische Ahndung der Nutzung des dienstlichen Computers zum surfen auf Internetseiten mit erotischen und pornografischen Inhalten; abändern; ändern; Anlage; Arbeitsplatz; Computer; Dienstcomputer; Datei; Dialer; Dienst; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.05.2004 - 1 D 17.03

    Technischer Fernmeldehauptsekretär; Missbrauch eines Diensthandys zu privaten

    Auszug aus VG Meiningen, 11.06.2007 - 6 D 60002/04
    Das Schwergewicht der dienstlichen Verfehlung liegt (im konkreten Fall) darin, dass der Beamte den zur Verfügung gestellten Internetanschluss zu privaten Zwecken verwendet und sich dadurch einen Vermögensvorteil zum Nachteil seines Dienstherrn verschafft hat, weil die Einwahl (über den teueren Dialer) mittels ISDN notwendig war, was Telefonkosten verursachte, so dass der Fall vergleichbar ist mit dem Missbrauch einer Telefonanlage bzw. eines Diensthandys zu privaten Zwecken (vgl. hierzu: BVerwG, U. v. 19.05.2004 - 1 D 17/03 -, zitiert nach Juris).

    Dieser Fall ist vergleichbar mit dem Missbrauch einer Telefonanlage bzw. eines Diensthandys zu privaten Zwecken (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 19.05.2004 - 1 D 17/03 -, zitiert nach Juris).

  • VG Meiningen, 15.07.2003 - 6 D 60009/02

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; nichtförmliches Disziplinarverfahren;

    Auszug aus VG Meiningen, 11.06.2007 - 6 D 60002/04
    Disziplinarverfügung mit Beschluss vom 15.07.2003 (Az.: 6 D 60009/02.Me), auf dessen Begründung Bezug genommen wird, wegen eines Verfahrensfehlers auf.

    Dem Gericht liegt die Gerichtsakte 6 D 60009/02.Me sowie der Disziplinarvorgang des Beklagten (2 Ordner) vor.

  • VG Düsseldorf, 26.02.2003 - 31 K 7892/02
    Auszug aus VG Meiningen, 11.06.2007 - 6 D 60002/04
    Das Gericht folgt insoweit nicht der Auffassung des VG Düsseldorf in seinem Urteil vom 26.02.2003 (Az.: 31 K 7892/02.0 -, zitiert nach Juris) wonach eine Bewertung der Seiten unzulässig sei, weil dies im Ergebnis zu einer Zensur des Inhalts der Internetseiten führen würde.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2015 - 80 D 2.12

    Justizvollzugsamtsinspektor; Besitz kinderpornographischer Schriften (hier 3.434

    Integrität, Ansehen und unbescholtene Stellung des Beamten in inner- und außerdienstlicher Hinsicht werden durch dieses - ohnehin niederschwellige und zudem straflose - Verhalten gerade vor dem Hintergrund der sexuellen Liberalisierung der letzten Jahrzehnte und der Alltäglichkeit erotischer Darstellungen in öffentlich zugänglichen Medien nicht maßgeblich berührt (vgl. VG Dresden, Beschluss vom 24. März 2005 - 11 K 360/05 -, juris Rn. 26; VG Düsseldorf, Urteil vom 26. Februar 2003 - 31 K 7892/02.O -, juris Rn. 31; restriktiver OVG Bautzen, Beschluss vom 27. Juni 2005 - 2 BS 103/05 -, juris Rn. 6 f., VG Meiningen, Urteil vom 11. Juni 2007 - 6 D 60002/04.Me -, juris Rn. 57).
  • VGH Bayern, 19.11.2008 - 16a D 07.436

    Einlegung einer Berufung gegen im Disziplinarklageverfahren ergehende Urteile;

    Unerlaubte Nutzungen eines dienstlichen Internetzugangs und vergleichbare rechtswidrige Verhaltensweisen (z. B. die unbefugte Verwendung einer dienstlichen E-Mail-Adresse) waren bisher nur in begrenztem Umfang Gegenstand der disziplinargerichtlichen Rechtsprechung (vergleiche neben der vorerwähnten Entscheidung des VG Düsseldorf vom 26.2.2003, a.a.O., noch VG Meiningen vom 11.6.2007 Az. 6 D 60002/04.Me, JURIS).
  • VGH Bayern, 02.12.2009 - 16a D 07.549

    Disziplinarrecht

    Demgegenüber lag in einem vom VG Meiningen entschiedenen Fall (Urteil vom 11.6.2007, Az. 6 D 60002/04. Me, ThürVBl 2008, 279; Geldbuße 3.000 Euro) der Schaden bei lediglich 100 bis 150 DM.
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